Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Bildungsförderung sowie als Download ein Infoblatt und den Nachweis von Ö-Cert für phydelio.

In Österreich gibt es von verschiedenen Institutionen für (berufliche) Fort- und Weiterbildungen direkte finanzielle Förderungen. Diese sind an bestimmte Anforderungen geknüpft: sowohl hinsichtlich der Bildungsangebote als auch der Fördernehmer*innen. 

Zur Orientierung hilft es, als erste Anlaufstelle eine der übergeordneten Plattformen zu konsultieren. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung www.erwachsenenbildung.at und konkret unter www.kursförderung.at kann man sich mittels Vorerhebung zur jeweiligen Person einen Überblick über mögliche relevante Fördertöpfe verschaffen.  Eine persönliche Besprechung der individuellen Situation wird empfohlen.

 

Anlaufstellen

Große Förderer sind Bund und Länder. Der Bund fokussiert auf die Unterstützung beim Studium. Die Förderung klassischer Weiterbildungen erfolgt durch die Länder nach unterschiedlicher Selektion. Ausschlaggebend ist beispielsweise die Art der beruflichen Tätigkeit oder die Art des Bildungsabschlusses.

Weiterer Aspekt kann die Option zur Höher-Qualifizierung – unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens – sein. Und zum Wiedereinstieg nach der Babypause stellen Frauen eine spezifische Zielgruppe dar.

Durch das AMS gibt es die Möglichkeit auf Beihilfe zu Kurs- und Nebenkosten, Deckung des Lebensunterhalts während einer Qualifizierungsmaßnahme sowie Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und Bildungsteilzeitgeld.

Die Arbeiterkammer bietet je Bundesland Bildungsbonus, -Gutschein oder -Scheck für spezifische Weiterbildungsinhalte an. Als Mitglied einer Gewerkschaft sollte man auch hier Unterstützungsmöglichkeit für Weiterbildungsaktivitäten erfragen.

 

Steuern & co.

Als indirekte Förderung ist eine steuerliche Absetzbarkeit zu berücksichtigen. Freiberufliche Physiotherapeut*innen können Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anführen, Angestellte im Rahmen der Arbeitnehmer*innenveranlagung als Werbungskosten. 

 

Zu beachten

Grundsäztlich wird insbesondere von den Fördergeber*innen darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Stets ist die individuelle Situation der betroffenen Person zu berücksichtigen. Allgemeingültige Aussagen zu Informationszwecken sind nicht möglich.

Weiters ist für die Fördergeber*innen zumeist relevant, dass geförderte Weiterbildungen von zertifizierten Anbietern stammen. Als übergeordnetes Gütekriterium gilt Ö-Cert. Damit wird qualitätsvolle Arbeit unter Berücksichtigung erwachsenpädagogischer Gesichtspunkte nachgewiesen.

Stand: 09/2023

Anhang Größe
Ö-Cert phydelio 175.75 KB
Infoblatt Bildungsförderung 386.81 KB