Law & Order in der Physiotherapie
„Berufsausübung in der Physiotherapie – in Form einer GmbH?“
Diese Veranstaltung wird bald zur Anmeldung freigeschalten.
Im Rahmen der Online-Informationsveranstaltungen zum neuen MTD Gesetz hat sich der Bedarf an einer Weiterbildung zu elementaren Bestandteilen der physiotherapeutischen Berufsausübung gezeigt. Daraus haben die Expert*innen aus den Ressorts von Physio Austria, Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs, eine online Fortbildungsreihe entwickelt.
Fokus: Praxisrelevantes Wissen zur Rechtsformwahl für die Berufsausübung in der Physiotherapie und rechtlichen Einordnung der GmbH
24. Februar 2025 - Vortrag und Diskussion
04. März 2025 - vertiefte Reflexion
Inhalt:
Im Zuge des Webinars wird das Thema „Berufsausübung in der Physiotherapie – in Form einer GmbH?“ aufgegriffen und die aktuelle Rechtslage dargestellt. Der Fokus liegt auf den Problemfeldern in der Praxis, die anhand der Rechtslage und Judikatur erläutert werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Beantwortung von Fragen aus dem Teilnehmer*innenkreis liegen. Für die Informationsveranstaltung steht Herr Günther Gritsch von der SVS als Experte zur Verfügung.
Ziel:
Die Teilnehmer*innen besitzen nach diesem Online-Webinar
- grundlegende Kenntnisse und praxisrelevantes Detailwissen über die richtige Rechtsformwahl für die Berufsausübung und die Einordnung der GmbH“
- Sicherheit in der rechtskonformen Berufsausübung.
Methode:
- Vortrag, Präsentation & Diskussion
- Reflexion
- Möglichkeit, offene Fragen vertieft zu besprechen, Diskussion und Austausch zu der begleitenden Fragerund, die optional besucht werden kann.
Diese Veranstaltung stellt ein Mitgliederservice dar und wird aufgrund der Relevanz für alle Berufsangehörigen der Physiotherapie, zur allgemeinen Anmeldung mit einer aliquoten Online-Teilnahmegebühr geöffnet. Die Teilnahme von nicht-Berufsangehörigen (zum Beispiel Steuerberater*innen) ist erwünscht.
Durchführung als Zoom-Meeting mit Möglichkeiten!
Mag. iur. Sarah Böhler-Stika
Mehr lesen zu Mag. iur. Sarah Böhler-StikaTeilnahme von Nicht-berufsangehörigen erwünscht